Rechtliches
Rechte bei Pauschalreisen
Die Intensivbegleitung für Paare am Comer See wird rechtlich als Pauschalreise behandelt. Sie genießen daher alle EU-Rechte für Pauschalreisen.
Ihre wichtigsten Rechte im Überblick
- Sie erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise, bevor Sie den Pauschalreisevertrag abschließen.
- Für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen ist stets mindestens ein Unternehmer verantwortlich – hier die VIVA Vertrieb GmbH.
- Sie erhalten eine Notfalltelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die Sie die Reiseveranstalterin erreichen können.
- Sie können die Reise unter Einhaltung einer angemessenen Frist und gegebenenfalls gegen zusätzliche Kosten auf eine andere Person übertragen.
- Der Reisepreis darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. Übersteigt die Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Behält sich die Reiseveranstalterin eine Preiserhöhung vor, haben Sie im Falle einer Preissenkung ein Recht auf Preisminderung.
- Sie können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
- Wird der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer vor Beginn der Pauschalreise insolvent, erfolgt eine Erstattung der Zahlungen.
- Sie können vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort können Sie kostenlos zurücktreten.
- Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, muss die Reiseveranstalterin Abhilfe schaffen. Andernfalls können Sie Preisminderung und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
- Geraten Sie in Schwierigkeiten, muss die Reiseveranstalterin Ihnen Beistand leisten.
[GESETZLICHES FORMBLATT ZUR PAUSCHALREISE IM VORGESCHRIEBENEN WORTLAUT BEREITSTELLEN UND VOR DER VERBINDLICHEN VERTRAGSERKLÄRUNG ÜBERMITTELN – DER GESETZLICHE KERNTEXT DARF NICHT GEKÜRZT ODER UMFORMULIERT WERDEN]
Insolvenzabsicherung
Die VIVA Vertrieb GmbH verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen. Sie erhalten mit Ihrer Reisebestätigung den Sicherungsschein.
Insolvenzabsicherer: [TATSÄCHLICHE DATEN EINFÜGEN]
Kontakt des Absicherers: [TATSÄCHLICHE DATEN EINFÜGEN]
Sicherungsschein: [TATSÄCHLICHES DOKUMENT VERKNÜPFEN]
Kontaktstelle und Mängelanzeigen
Die Kontaktstelle während Ihres Aufenthalts wird in den persönlichen Reiseunterlagen genannt. Mängel zeigen Sie bitte unverzüglich dieser Stelle an, damit wir Abhilfe schaffen können. Die Kontaktstelle ersetzt nicht Polizei, Rettungsdienst, ärztliche Hilfe oder psychiatrische Notfallversorgung.
Redaktioneller Entwurf. Vor dem Livegang durch eine im deutschen und europäischen Verbraucher-, Datenschutz- und Reiserecht qualifizierte Rechtsberatung prüfen und freigeben lassen. [RECHTLICHE PRÜFUNG VOR LIVEGANG]