Rechtliches

Reisebedingungen der Intensivbegleitung

Besondere Bedingungen für die Intensivbegleitung für Paare am Comer See. Die Intensivbegleitung wird rechtlich als Pauschalreise behandelt.

1. Reiseveranstalterin

Reiseveranstalterin und alleinige Vertragspartnerin des Paares ist die VIVA Vertrieb GmbH, Züchner Str. 6–8, 56070 Koblenz am Rhein, Telefon +49 261 8842-660, Amtsgericht Koblenz HRB 20921. Externe Unternehmen werden als Leistungserbringer eingesetzt; die VIVA Vertrieb GmbH bleibt gegenüber dem Paar für die vertragsgemäße Durchführung aller im persönlichen Angebot enthaltenen Reise- und Begleitungsleistungen verantwortlich.

2. Die Intensivbegleitung ist nicht direkt buchbar

Die Intensivbegleitung kann nicht unmittelbar gekauft oder reserviert werden. Voraussetzung sind:

  • ein regulärer paartherapeutischer Termin
  • die fachliche Einschätzung
  • eine positive Eignungsentscheidung
  • ein persönliches Angebot
  • die vorvertraglichen Reiseinformationen einschließlich des gesetzlichen Formblatts
  • Ihre Annahme und die Reisebestätigung

Aus einem geäußerten Interesse oder einem ersten Termin entsteht kein Anspruch auf Durchführung.

3. Vertragsleistungen

Das persönliche Angebot und die Reisebestätigung beschreiben verbindlich: Reiseziel und Unterkunft (Villa Avatelli, Moltrasio am Comer See), Reisedatum, Anzahl der Tage und Übernachtungen, Unterkunftsmerkmale sowie Zimmer- und Nutzungsumfang, die fachliche Vorbereitung, die persönliche Begleitung an drei Tagen mit Gesprächs- und Arbeitsphasen, den Umfang der enthaltenen Verpflegung, das Überraschungsdinner, gegebenenfalls den örtlichen Hin- und Rücktransfer, das Online-Transfergespräch sowie vereinbarte Zusatzleistungen.

Die An- und Abreise zum Comer See ist nicht Bestandteil des Angebots. Sie wird vom Paar selbst organisiert und bezahlt.

4. Überraschungsdinner: zwei mögliche Durchführungsformen

Das Überraschungsdinner kann in der Villa Avatelli mit einer Privatköchin oder einem Privatkoch oder in einem externen Restaurant stattfinden. Die konkrete Form richtet sich nach der individuellen Planung, der Verfügbarkeit, der Saison, dem Wetter, der fachlichen und organisatorischen Konzeption sowie nach Sicherheitsaspekten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Variante, ein bestimmtes Restaurant oder eine bestimmte Küchenleistung besteht nicht.

Dinner in der Villa

  • Zubereitung durch eine externe Privatköchin oder einen externen Privatkoch
  • der externe Hin- und Rücktransfer entfällt
  • Ablauf, Menügestaltung und Inszenierung bleiben grundsätzlich Teil der Überraschung

Dinner im externen Restaurant

  • die VIVA Vertrieb GmbH reserviert Uhrzeit und Personenzahl
  • ein örtlicher Hin- und Rücktransfer wird organisiert
  • der Transfer kann je nach Wetter, Sicherheit und Verfügbarkeit per Boot oder Fahrzeug erfolgen
  • persönliche Speise- und Ernährungsdetails klären die Gäste direkt mit dem Restaurant

5. Vegetarische Speisen und besondere Anforderungen

Die VIVA Vertrieb GmbH stellt sicher, dass eine vegetarische Speisemöglichkeit angeboten werden kann. Darüber hinausgehende Anforderungen – insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten, medizinisch erforderliche Diäten, religiös begründete Ernährungsanforderungen und besondere Getränkewünsche – sind unmittelbar mit dem Restaurant oder der Privatköchin beziehungsweise dem Privatkoch abzustimmen.

6. Leistungsänderungen beim Dinner

Aus sachlichen Gründen kann die VIVA Vertrieb GmbH ein anderes gleichwertiges Restaurant auswählen, das Dinner statt extern in der Villa oder statt in der Villa extern durchführen, das Transportmittel ändern, einen anderen geeigneten Privatkoch einsetzen oder den Ablauf an Wetter- und Sicherheitsbedingungen anpassen. Zwingende Informations-, Rücktritts- und Minderungsrechte bleiben unberührt.

7. Vertraulichkeit der Überraschung

Die Vertraulichkeit bezieht sich ausschließlich auf Restaurantname und Ort, die Route, die konkrete Inszenierung, die Namen externer Leistungserbringer, eindeutig identifizierende Bilder und Videos sowie besondere Ablaufdetails.

Sie untersagt nicht, eine ehrliche Bewertung abzugeben, berechtigte Kritik zu äußern, allgemein über die Intensivbegleitung zu berichten oder gesetzliche Rechte auszuüben.

8. Kein garantierter Beratungserfolg

Geschuldet wird die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reise- und Begleitungsleistungen. Nicht geschuldet werden Versöhnung, Fortsetzung der Beziehung, Verhinderung einer Trennung, bestimmte Gefühle oder ein therapeutischer beziehungsweise persönlicher Erfolg. Gesetzliche Rechte wegen mangelhafter Reiseleistungen bleiben unberührt.

9. Reisepreis und Zahlung

Vor Vertragsschluss erhalten Sie einen verbindlichen Gesamtpreis. Dieser weist die enthaltenen Leistungen, Steuern, Zusatzkosten, den Zahlungsplan und gegebenenfalls fakultative Zusatzleistungen aus. Zahlungen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und der bestehenden Insolvenzabsicherung abgewickelt; der Sicherungsschein wird ordnungsgemäß bereitgestellt.

[ZAHLUNGSPLAN AUS DER GEPRÜFTEN PROJEKTVORGABE EINSETZEN]

10. Rücktritt, Änderungen und Reisemängel

Gesetzeskonform zu regeln sind insbesondere: Rücktritt des Paares vor Reisebeginn und angemessene Rücktrittspauschalen, Rücktritt durch die VIVA Vertrieb GmbH, unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, der Ausfall einer unverzichtbaren Fachperson, die Nichtverfügbarkeit der Villa, erhebliche Änderungen vor Reisebeginn, Ersatzunterkunft und Ersatzrestaurant, Änderung der Dinnerform und des Transfermittels, Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz und Beistandspflicht.

[RÜCKTRITTSPAUSCHALEN UND WEITERE REGELUNGEN AUS DER JURISTISCH GEPRÜFTEN PROJEKTVORGABE EINSETZEN – KEINE WERTE ERFINDEN]

11. Verlängerung und Wiederholung

Eine Verlängerung oder spätere Wiederholung setzt die fachliche Eignung voraus, hängt von der Verfügbarkeit ab, wird gesondert vereinbart, zusätzlich berechnet und bedarf eines neuen oder ergänzenden Vertragsdokuments.

12. Unterlagen, die Sie erhalten

  • vor Ihrer verbindlichen Vertragserklärung: das gesetzliche Formblatt zur Pauschalreise und die vorvertraglichen Informationen
  • nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger: Reisebestätigung, vollständige Leistungsbeschreibung, Reisedaten, Gesamtpreis, Zahlungsplan, Reisebedingungen, Kontakt der Reiseveranstalterin, Kontaktstelle während der Reise, Informationen zum Insolvenzabsicherer, Sicherungsschein, Hinweise zu Mängelanzeigen und weitere erforderliche Reiseunterlagen

Insolvenzabsicherer: [TATSÄCHLICHE DATEN EINFÜGEN] · Kontakt des Absicherers: [TATSÄCHLICHE DATEN EINFÜGEN] · Sicherungsschein: [TATSÄCHLICHES DOKUMENT VERKNÜPFEN]

Redaktioneller Entwurf. Vor dem Livegang durch eine im deutschen und europäischen Verbraucher-, Datenschutz- und Reiserecht qualifizierte Rechtsberatung prüfen und freigeben lassen. [RECHTLICHE PRÜFUNG VOR LIVEGANG]